Eine Spielhalle ist ein Unternehmen im stehenden Gewerbe, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele dient; Schank und Speisewirtschaften sind keine Spielhallen.
Wenn Sie eine bereits bestehende Spielhalle übernehmen oder einen neuen Spielhallenbetrieb führen wollen, dann benötigen Sie sowohl eine gewerberechtliche Erlaubnis, als auch eine glücksspielrechtliche Erlaubnis.
Wenn Sie hingegen lediglich Geldspielgeräte in Ihrer Schank- oder Speisewirtschaft bzw. in Ihrem Beherbergungsbetrieb aufstellen wollen, benötigen Sie sowohl eine Aufstellererlaubnis als auch für jeden Aufstellort zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung.
Im Genehmigungsverfahren wird regelmäßig auch eine Stellungnahme der Bauaufsicht angefordert.
In einigen Fällen benötigen Sie von dort ebenfalls eine Erlaubnis. War der Betrieb zum Beispiel vorher ein Ladenlokal und soll jetzt als Spielhalle betrieben werden, benötigen Sie eine Genehmigung für die Nutzungsänderung.
Die baurechtliche Zustimmung wird von hier direkt bei der Bauaufsicht angefordert. Um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, empfiehlt es sich, etwaige baurechtliche Fragen vorher zu klären.
Benötigte Dokumente
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
- Führungszeugnis
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal
- Grundrisszeichnungen
- Katasterauszug
- Sozialkonzept
Online-Formulare
Gebühren
- Erlaubnis nach der Gewerbeordnung: 150,00€ zu 3.000,00€
- Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag: 50,00€ zu 5.000,00€
Rechtsgrundlagen
Hinweise
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Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH) benötigen Sie die genannten Unterlagen für die juristische Person und zusätzlich für den Geschäftsführer.
Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gemäß § 14 GewO bei der Gewerbemeldestelle anzumelden.