Die Zustands- und Funktionsprüfung ist nach den sogenannten „Regeln der Technik“ durchzuführen. Grundsätzlich können drei Verfahren zum Einsatz kommen:
- Optische Inspektionen (mit einer Spezialkamera) nach DIN 1986-30
- Vereinfachte Prüfung mit Wasser oder Luft nach DIN 1986-30
- Prüfung mit Wasser oder Luft nach DIN EN 1610
Die genauen Einsatzbereiche der Prüfverfahren, sowie deren Beschreibung, finden Sie in dem Faltblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, was hier auf der Seite zum Download bereit steht.
Tipp:
- Wir empfehlen Ihnen, mehrere Angebote einzuholen. Achten Sie darauf, dass Sie für die Zustands-und Funktionsprüfung nur einen zugelassenen sachkundigen Dienstleister beauftragen.
- Um günstigere Preise für die Prüfung bei den ausführenden Unternehmen auszuhandeln, schließen Sie sich am besten mit Nachbarn zusammen.