Menschen ohne Mietverhältnis sind obdachlos und gelten als Wohnungsnotfälle. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung kann im Rahmen der Obdachlosenhilfe Betroffene in eine Notunterkunft einweisen und ihnen somit Wohnraum zur Verfügung stellen.
Die Stadt Kleve unterhält Obdachlosenunterkünfte als öffentliche Einrichtungen. Innerhalb der Stadt Kleve sind folgende Obdachlosenunterkünfte eingerichtet:
- Jülicher Straße 6
- Jülicher Straße 8
- Stiller Winkel 18
- Selfkant 11
Alles Weitere hierzu finden Sie in der Satzung der Stadt Kleve vom 23.11.2012 über die Errichtung von Obdachlosenunterkünften und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung.