" Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) müssen Kanalisationsnetze nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gebaut und betrieben werden (§18b); die Abwasserbeseitigung darf das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigen (§18a) und eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers ist zu verhindern (§ 34). Schlussfolgernd müssen Kanalisationsnetze dicht sein - ein Wasseraustritt oder -eintritt ist zu verhindern bzw. zu unterbinden. Als Folge hieraus werden Kanalnetzbetreiber durch die Landeswassergesetze dazu verpflichtet, den Zustand und die Funktionsfähigkeit der Netze selbst zu überwachen. In einigen Bundesländern müssen die Netzbetreiber laut Eigenkontrollverordnungen (z.B. SüwVKan, NRW) regelmäßig Überwachungsberichte erstellen. Werden bei der Überwachung Beeinträchtigungen des baulichen oder betrieblichen Zustandes festgestellt, müssen entsprechende Betriebs- und Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden."
Der Fachbereich "Tiefbau" der Stadt Kleve betreibt seit mehreren Jahren eine Kanalinspektion im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Nahezu 100 % des Kanalnetzes wurden bereits gereinigt und untersucht.
Die in der EDV erfassten Daten werden in ein Kanalinformationssystem (KIS) eingelesen, so dass alle erfassten Kanäle mit den Vermessungs- und Inspektionsdaten, sowie die Auswertungen jederzeit abrufbar sind.
Insbesondere für die Kanalsanierung und den Kanalbetrieb ist das Auskunftssystem Voraussetzung, um ein effektives und wirtschaftliches Arbeiten zu gewährleisten. Für die Kanaluntersuchung werden Straßenzüge und Kanalschächte im öffentlichen Bereich Koordinaten genau eingemessen.
Die Schächte erhalten zur Identifikation jeweils eine Schachtnummer. Eine Kanalhaltung ergibt sich dann aus der Länge des Kanalrohres von Schacht zu Schacht in Fließrichtung der Abwässer.
Die Gesamtlänge der Schmutzkanäle beträgt ca. 200 km, der Regenwasserkanäle ca. 175 km.