Ältere Personenstandregister werden vom Standesamt in das Stadtarchiv abgegeben. Hierzu gelten folgende Überführungsfristen:
- Geburtenregister nach 110 Jahren,
- Eheregister nach 80 Jahren,
- Sterberegister nach 30 Jahren.
Register ab dem Jahre 1798 bis zum jeweiligen Fristdatum befinden sich auch im städtischen Archiv, Triftstr. 11, 47533 Kleve. Hier können interessierte Ahnenforscher zunächst Einsicht nehmen und die entsprechenden Daten heraus suchen.
Für Personenstandsurkunden, die dem Archivrecht unterliegen, werden Gebühren nach dem Archivrecht erhoben. Die Gebühr für eine beglaubigte Kopie aus dem Archiv liegt bei 4,70 €.
Das Stadtarchiv der Stadt Kleve kann Ihnen ebenfalls bei Ihrer Ahnensuche behilflich sein. Möchten Sie die Homepage des Archivs besuchen, dann klicken sie bitte hier.
Haben Sie noch Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Stadtarchivs.