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Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr

Anbringung eines Strafzettels an einer Windschutzscheibe

Die Verkehrsüberwachung leistet einen entscheidenden Beitrag zur Wahrung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Das Ziel der Überwachung ist es, die Einhaltung der bestehenden Verkehrsregeln zu erwirken.

Die Verkehrsüberwachungskräfte der Stadt Kleve haben die Aufgabe, Verkehrsordnungswidrigkeiten im gesamten Stadtgebiet zu verhindern. Sie kontrollieren im Rahmen ihrer Tätigkeit unter anderem Parkverstöße auf Gehwegen, vor oder in Feuerwehrzufahrten und im absoluten Haltverbot sowie die Einhaltung der zulässigen Höchstparkdauern in Parkscheibenbereichen und auf parkscheinpflichtigen Parkplätzen.

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass Sie entsprechende Falschparker mittels Lichtbildern, Datum und Uhrzeit bei der Bußgeldstelle der Stadt Kleve anzeigen (sog. Fremdanzeigen). Aufgrund Ihrer Anzeige wird anschließend ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren von dort aus eingeleitet.

Höhe der Verwarnungsgelder

Für die Dienstkräfte besteht bei der Höhe der ausgesprochenen Verwarnungsgelder kein Ermessen. Vielmehr werden diese durch die bundeseinheitliche Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) festgesetzt.

Verfahrenshinweise

In der Regel wird nach der Ausstellung der Verwarnung ein Hinweiszettel am Fahrzeug hinterlassen, der auf den Verkehrsverstoß hinweisen soll. Eine rechtliche Verpflichtung, einen Hinweiszettel am Fahrzeug zu hinterlassen, besteht allerdings nicht. Es ist demnach auch rechtskonform, wenn lediglich die Zustellung der schriftlichen Verwarnung in Form eines Anhörungsbogens auf dem Postwege erfolgt.

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