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Wahlgräber

Das Nutzungsrecht beträgt bei Wahlgräbern 30 Jahre und kann auf Antrag über die Ruhezeit hinaus verlängert werden. Wahlgräber sind bezüglich des Ortes der Beisetzung, in Abstimmung mit der Stadt Kleve frei wählbar. Sie werden auf allen kommunalen Klever Friedhöfen angeboten.

Die Wahlgräber können in die allgemeinen Wahlgräber sowie die speziellen Urnenwahlgräber unterschieden werden:

Wahlgräber Allgemein

Wahlgräber können ein- als auch mehrstellig vergeben werden.

Die zu gestaltende Grabbeetgröße beträgt bei

  • Einzelstellen ca. 1,20 m x 2,40 m
  • Doppelstellen ca. 2,40 m x 2,40 m.

In einem Wahlgrab können zusätzlich zu einer Erdbestattung zwei Urnen oder ausschließlich vier Urnen je Stelle beigesetzt werden.

Bei der Anlage des Wahlgrabes ist nach § 20-22 Friedhofssatzung auf die allgemeinen und zusätzlichen Gestaltungsvorschriften unbedingt zu achten.

Auf dem Friedhof Merowingerstraße und auf dem Friedhof Griethausen gelten bei der Grabgestaltung zusätzliche Vorschriften.

Urnenwahlgräber

In jedem Urnenwahlgrab können zwei Urnen je Stelle beigesetzt werden. Die zu gestaltende Grabbeetgröße beträgt ca. 1,00 m x 1,00 m und als weitere Variante Urnenwahlgrab 'groß' ca. 1,20 m x 1,20 m.