Befristete Probebeschäftigung für Langzeitarbeitslose und unter 25-jährige (U25) mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen
Viele langzeitarbeitslose Kunden haben im Bewerbungsverfahren durch einen lückenhaften Lebenslauf, ihre Vermittlungshemmnisse oder individuelle Vorbehalte auf Seiten des Arbeitgebers neben den Mitbewerbern keine Einstellungschance. Oft können die Qualitäten der Kunden weder in den Bewerbungsunterlagen noch im Bewerbungsgespräch dargestellt werden.
Darunter befinden sich Bewerber, die in den meisten Fällen unterschätzt werden. Ihre besonderen Fähigkeiten und ihr Engagement kann nur in der praktischen Umsetzung erkannt werden.
Das Förderinstrument der befristeten Probebeschäftigung setzt dort an. Es soll Langzeitarbeitslosen und Unter-25-jährigen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen die Möglichkeit geben, sich innerhalb eines regulären Beschäftigungsverhältnisses 3 Monate praktisch zu beweisen. Sie sammeln wertvolle Berufserfahrungen, bauen ein neues Selbstwertgefühl auf und erkennen ihre Stärken.
Kunden, bei denen die Fallmanager trotz der auf den ersten Blick schlechten Bewerbungsvoraussetzungen ein Potential erkennen, werden im Einzelfall gefördert. Die Kosten der Probebeschäftigung können in diesen Fällen vom Jobcenter übernommen werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Kleve u.a. zu den Themen:
- Antrag auf Förderung einer befristeten Probebeschäftigung nach § 16 f SGB II
- Förderrichtlinie zur befristeten Probebeschäftigung nach § 16 f SGB II
- Merkblatt zur Förderung einer befristete Probebeschäftigung nach § 16 f SGB II