Hier stehen umfangreiche Aufgaben an. Beispielsweise wird jedes Verkehrszeichen (dauerhaft und bei Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum) und jede Signalisierung von Lichtsignalanlagen von der im FB angesiedelten Straßenverkehrsbehörde nach dem vorgeschriebenen Anhörungsverfahren der StVO angeordnet. Ausnahmegenehmigungen jeglicher Art werden ebenso erteilt wie eine Beteiligung an der Unfallkommission durchgeführt wird. Verkehrsschauen werden ebenfalls regelmäßig durchgeführt, um die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs kontinuierlich zu verbessern. Auch in Fragen des Mobilitätskonzeptes ist der FB 32 involviert.