Vertriebene und Spätaussiedler haben gemäß § 94 Bundesvertriebenen-gesetz die Möglichkeit, Ihre Vor- und Familiennamen zu ändern und Bestandteile ihres Namens (z.B. Vatersnamen) abzulegen.
Erforderlich sind hierzu die Geburtsurkunde, eventuell auch Eheurkunde, Registrierschein und der Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerausweis. Die ausländischen Originalurkunden sind hierzu mit Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer vorzulegen.
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Fragen zu dieser Dienstleistung richten Sie bitte per E-Mail an standesamt@kleve.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch oder persönlich.