Verkehrszeichen und Lichtsignalanlagen sollen den Verkehr regeln.
Sie werden von der Straßenverkehrsbehörde festgelegt und müssen von allen Verkehrsteilnehmenden beachtet werden.
Beschilderung und Markierung (Verkehrszeichen)
Die Beschilderung und Markierung durch Verkehrszeichen richtet sich nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO).
Mit der letzten Bearbeitung der StVO zum 01. April 2013 gibt es neue Verkehrszeichen auf deutschen Straßen.
Ziel ist es, die Verkehrszeichen auf das notwendigste zu reduzieren und alte Schilder auszumustern.
Als örtliche Straßenverkehrsbehörde ist der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig für die verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrszeichen im Zuge der allgemeinen verkehrsregelnden Beschilderung bzw. Markierung auf den Straßen innerhalb des Stadtgebietes Kleve.
Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen Verkehrszeichen nur in Verbindung mit einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung aufgestellt bzw. Markierungen aufgebracht werden. Ein Aufstellen von Verkehrszeichen durch Privatpersonen auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen ist ohne Anordnung nicht gestattet.
Lichtsignalanlagen
Hinter dem sperrigen Begriff „Lichtsignalanlagen“ versteht man umgangssprachlich sogenannte „Ampeln“. Lichtsignalanlagen (LSA) dienen der Steuerung des Straßenverkehrs. Sie ordnen für Verkehrsteilnehmer ein bestimmtes Verhalten an, indem gesteuerte Lichtsignale üblicherweise in den Farben Rot, Gelb oder Grün abgegeben werden. Die Bedeutung dieser Signale wird in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung definiert.
Die Stadt Kleve verwaltet und unterhält die städtischen LSA. Hier können die Einschaltzeiten sowie der Ablauf der einzelnen Anlagen nachgefragt werden.
Alle anderen LSAs werden entweder vom Kreis Kleve (Kreisstraßen) oder durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW (Landes- und Bundesstraßen) unterhalten.