Ein Sterbefall wird bei dem Standesamt beurkundet, in dessen Bezirk der Sterbefall eintritt.
Verstirbt eine Person in Kleve, so wird der Sterbefall vom Standesamt Kleve beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
In fast allen Sterbefällen wird sich eine Bestatterin oder ein Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.
Sofern ein Bestattungsunternehmen die Formalitäten übernimmt, ist die persönliche Vorsprache nicht notwendig.
Folgende Dokumente sind vorzulegen:
- Sterbefallanzeige des Krankenhauses, des Seniorenheimes oder des Bestatters
- Todesbescheinigung des Arztes
- Personenstandsurkunden
- Personalausweis, Identitätskarte oder Reisepass
Der Sterbefall ist innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen.
Gebühren für die Ausstellung der Urkunden:
Sterbeurkunde 1. Ausfertigung 10,00 €, jede weitere Urkunde 5,00 €, Urkunden für die Bestattung und Sozialversicherungszwecke sind kostenfrei.
Fragen zu dieser Dienstleistung richten Sie bitte per E-Mail an standesamt@kleve.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch oder persönlich.