Ist eine Ehe im Ausland geschieden worden, so ist diese ausländische Scheidung nicht automatisch in Deutschland rechtswirksam. Grundsätzlich ist eine förmliche Anerkennung der ausländischen Entscheidung notwendig. Diese Entscheidung obliegt für Personen, die in Kleve ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, beim Oberlandesgericht in Düsseldorf.
Bei Scheidungen, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erfolgt sind, kann dies in der Regel durch eine Bescheinigung gemäß Artikel 39 über Entscheidungen in Ehesachen nachgewiesen werden. In diesen Fällen ist keine Anerkennung durch das Oberlandesgericht notwendig.
Die Prüfung der Rechtmäßigkeit von ausländischen Scheidungen wird bei einer geplanten neuen Eheschließung oder bei Beurkundung der Geburt eines Kindes über das Standesamt entweder an das Oberlandesgericht Düsseldorf weitergeleitet, oder eigenständig geprüft. Die vorzulegenden Unterlagen können je nach Land der Ehescheidung unterschiedlich sein. Bitte erfragen Sie dies beim Standesamt.
Gebühr für die Antragstellung beim Oberlandesgericht:
- 25,00 €
Fragen zu dieser Dienstleistung richten Sie bitte per E-Mail an standesamt@kleve.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch oder persönlich.