Welche Urkunden und Bescheinigungen für eine Eheschließung im Ausland benötigt werden, bestimmen die Vorschriften des jeweiligen Staates. Informationen darüber erhalten Sie bei Botschaften und Konsulaten.
In vielen Ländern wird ein Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschließung im Ausland gefordert. Dies kann beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden. In diesem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer Eheschließung keine Ehehinderungsgründe nach deutschem Recht entgegenstehen.
Unter Umständen sind umfangreiche Unterlagen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beizubringen. Es empfiehlt sich daher, dieses rechtzeitig vor dem Trauungstermin im Ausland zu beantragen. Die Gültigkeit eines deutschen Ehefähigkeitszeugnis beträgt sechs Monate.
Sie können auch Dritte beauftragen den Antrag zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis mit der u.a. Vollmacht (siehe Downloadbereich) zu stellen.
Gebühr für das Ehefähigkeitszeugnis:
40,00 €
Fragen zu dieser Dienstleistung richten Sie bitte per E-Mail an standesamt@kleve.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch oder persönlich.