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Flüchtlinge in Kleve

Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht.
Menschen, die aus anderen Teilen der Welt vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, sollen hierzulande Schutz finden.

Frontansicht eines Handys mit der Startseite der Ankommens App

Eine App, die das "Ankommen" erleichtert!

Welche Schritte durch das Asylverfahren muss ich beachten? Wann muss mein Kind in die Schule? Wie erhalte ich eine Arbeitserlaubnis? Was tun, wenn ich krank werde? Die Antworten auf diese und weitere, übergeordnete Fragen erhalten Asylsuchende in Deutschland jetzt in der kostenlosen App "Ankommen".

"Ankommen" ist ein Wegbegleiter zur schnellen und umfassenden Orientierung während der ersten Wochen und auf die unmittelbaren Lebensbedürfnisse neu in Deutschland ankommender Menschen zugeschnitten. Ziel ist es, die wichtigsten Informationen zur raschen Integration der Asylsuchenden zur Verfügung zu stellen: Hinweise zu Werten und Leben in Deutschland finden sich dort ebenso wie Informationen zum Asylverfahren sowie zum Weg in Ausbildung und Arbeit. In die App ist zudem ein kostenloser, multimedialer Sprachkurs integriert, der eine alltagsnahe Unterstützung für die ersten Schritte auf Deutsch bietet.

Ein Wegbegleiter für Ihre ersten Wochen in Deutschland!

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Entwickelt wurde die bundesweit bisher einmalige Service- und Lern-App gemeinsam von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Bundesagentur für Arbeit (BA) und Goethe-Institut, in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Rundfunk (BR).

Wo und wie sind die Flüchtlinge in Kleve untergebracht?

Die Stadt Kleve hat sich das Ziel gesetzt, die Flüchtlinge bzw. Asylbewerber möglichst dezentral unterzubringen. Dadurch soll den Menschen eine schnelle und leichte Integration in die Gesellschaft ermöglicht werden.

Damit eine kurzfristige (Erst-) Unterbringung jederzeit gewährleistet werden kann, gibt es in der Braustrasse in Kleve-Materborn ein zentrales Übergangsheim. Alleinstehende Personen teilen sich hier in der Regel zu Viert ein Zimmer. Familien haben hingegen jeweils ein eigenes Zimmer.
Neben den Zimmern und sanitären Einrichtungen gibt es vor Ort Gemeinschaftsküchen und Mehrzweckräume, die auch für Schulungen und Kurse genutzt werden.

Die sozialpädagogischen Fachkräfte vor Ort halten engen Kontakt zu den Bewohnern und begleiten sie bei alltäglichen Fragen und Problemen.

Welchen rechtlichen Status haben Flüchtllinge in Deutschland?

Die rechtlichen Möglichkeiten, als "Flüchtling" in Deutschland ein Aufenthaltsrecht geltend zu machen, sind sehr verschieden. So kann ein Flüchtling in Deutschland einen Asylantrag stellen oder aber auch Gründe vortragen, die zu einem befristeten Duldungsaufenthalt führen können. Manche Flüchtlinge werden im Rahmen eines humanitären Aufnahmeprogramms in Deutschland aufgenommen. Andere Personen sind zwar aus ihren Heimatländern geflohen, kommen aber als Studenten, Familienangehörige oder Arbeitnehmer nach Deutschland. Aus all diesen verschiedenen Aufenthaltsrechten leiten sich andere Folgerechte ab, zum Beispiel in Bezug auf die Aufenthaltsdauer oder den Zugang zum Arbeitsmarkt.

Die meisten Personen, die als Flüchtlinge in Unterkünften untergebracht sind, sind Asylbewerber oder Personen mit einer Duldung.

Genauso unterschiedlich wie die Fluchtgründe sind auch die Aufenthaltszeiten von Flüchtlingen in Deutschland. Wie lange Flüchtlinge in Kleve bleiben, hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer des Asylverfahrens, der Situation im Herkunftsland, der familiären Situation oder auch den gesundheitlichen Umständen.

Ausländerinnen und Ausländer, die kein Aufenthaltsrecht (mehr) haben, werden zur Ausreise aufgefordert und gegebenenfalls von der Ausländerbehörde in ihr Herkunftsland oder einen anderen sicheren Drittstaat zurückgeführt.

Dürfen Flüchtlinge einer Arbeit nachgehen?

Asylbewerber haben einen Arbeitsmarktzugang

  • nach drei Monaten für Asylbewerber, die nicht verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen,
  • nach sechs Monaten Asylbewerber mit minderjährigen Kindern,
  • nach neun Monaten Asylbewerber ohne minderjährige Kinder (auch trotz Verpflichtung in Aufnahmeeinrichtung zu wohnen).

Geduldete haben einen Arbeitsmarktzugang

  • nach sechs Monaten, wenn sie zum Wohnen in der Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind, ansonsten
  • nach drei Monaten.

Kein Arbeitsmarktzugang besteht

  • in den ersten drei Monaten des Aufenthaltes,
  • für die Zeit des Aufenthaltes in einer Erstaufnahmeeinrichtung (§§ 47 und 61 des Asylgesetzes),
    • soweit die Fristen nach Nummern 1 und 2 nicht abgelaufen sind,
    • für Asylbewerber deren Asylverfahren als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt wurde und keine aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet wurde und
  • für Geduldete, die das Abschiebungshindernis selbst zu vertreten oder ihre Mitwirkungspflichten bei der Beseitigung des Abschiebungshindernisses verletzt haben.
  • für Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien), die nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt haben.

(Quelle: www.bamf.de)

Wie kann ich mich für Flüchtlinge engagieren?

Ob "vor Ihrer Haustür" oder in der gesamten Stadt - Unterstützung ist erwünscht. Sie können sich für ein einmaliges Projekt oder auch für einen kurzen oder längeren Zeitraum engagieren, je nachdem wie viel Zeit sie aufbringen wollen oder können.

Ob Unterstützung beim Deutsch lernen, Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen, Organisation gemeinsamer Feste, Angebote zur Freizeitgestaltung für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene oder auch ein Rundgang durch die Umgebung mit Tipps, wo was im Stadtteil zu finden ist - Einsatzfelder gibt es viele, Ideen sind immer gefragt.

Neben dem Engagement der Stadt Kleve und Vertragspartnern ist das Ehrenamt eine tragende Säule der Integration von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen. Mehr noch als hauptamtliche Aktivitäten der Kommune bietet das Ehrenamt die Chance, Bürgerinnen und Bürger in die Integrationsbemühungen einzubinden und für dieses Thema zu sensibilisieren.

Sprechen Sie hierrüber mit Frau Lemm, der Integrations- und Inklusionsbeauftragten der Stadt Kleve.

Kleve erklärt sich zum "Sicheren Hafen"

Logo der Aktion Seebrücke schaft sichere Häfen vor einem Schattenbild der Schwanenburg

Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 mehrheitlich beschlossen, dass sich die Stadt Kleve an Ihrer Initiative „Seebrücke – schafft neue Häfen“ beteiligt.

www.seebruecke.org

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Weitere Informationen des BAMF

www.bamf.de