Satzungen
Die kommunale Satzungsautonomie gibt Gemeinden und Gemeindeverbänden die Möglichkeit, ihre örtlichen Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln. Nach dem Gesetzeswortlaut des § 7 der Gemeindeordnung (GO) ist die Satzungsautonomie jedoch eingeschränkt, denn die Satzungsautonomie ist nur gegeben, wenn „Gesetze nichts anderes bestimmen." Eine solche gesetzliche Festlegung kann den Erlass einer Satzung untersagen, kann aber auch den Satzungserlass zur Pflicht machen.
Die Satzungshoheit bzw. das Recht zum Erlass von Satzungen ist mit Umwandlung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve in eine Anstalt öffentlichen Rechts übertragen worden.
Das anliegende Straßenverzeichnis bestimmt die zu reinigenden Straßen, die Straßenarten, die Reinigungsverpflichtung und die Reinigungshäufigkeit.
Straßenreinigungsgebühren
Die Straßenreinigung ist eine sogenannte kostenrechnende Einrichtung im Sinne des Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW, da die erbrachten Leistungen überwiegend dem Vorteil einzelner Personen und Personengruppen dienen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass für ganz konkrete Nutzer die Reinigung der Straßen bzw. Gehwege erfolgt. Für diese Leistung sind Gebühren zu erheben. Die erhobenen Benutzungsgebühren müssen nach § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW kostendeckend sein. Bei der zu ermittelnden Kostendeckung werden jedoch auch Abzüge für das sogenannte Allgemeininteresse vorgenommen. die aus dem städtischen Etat finanziert werden. Die Straßenreinigungsgebühren werden jährlich neu kalkuliert und durch entsprechende Satzung festgelegt.
Maßstäbe für die Veranlagung zu den Straßenreinigungsgebühren sind
- die Grundstücksseite entlang der Straßen, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlänge)
- die Straßenart (Spalte 2 des Straßenverzeichnisses - Anlage 1 der Straßenreinigungssatzung),
- die Häufigkeit der Reinigungen (Spalte 8 bis 12 des Straßenverzeichnisses Anlage 1 der Straßenreinigungssatzung);
Die Straßenreinigungsgebühren werden für die USK mit den jährlichen Grundbesitzabgabebescheiden durch die Stadt Kleve, Fachbereich 20 - Finanzen und Liegenschaften, erhoben.
Die Gebührensätze sind der Satzung Straßenreinigung und Straßenreinigungsgebühren zu entnehmen.
Allgemeine Daten zur Straßenreinigung und zum Winterdienst
Im Bereich der Straßenreinigung sind das ganze Jahr über ständig 8 Mitarbeiter beschäftigt. Ihnen steht ein moderner Fuhrpark mit u.a. derzeit drei großen und einer kleinen Kehrmaschine zur Verfügung. Innerhalb eines Monats werden durchschnittlich 80 Tonnen Kehricht entsorgt, denn für Sauberkeit und Sicherheit werden mehr als 300 km Straßen- und Wegenetz zum Teil mehrmals in der Woche gereinigt.
Im Herbst sind zudem annähernd 600 Tonnen Laub der städtischen Straßenbäume zu beseitigen. Innerhalb dieser saisonalen Zeitspanne von rd. 12-14 Wochen werden neben den Kehrmaschinen weitere spezielle Fahrzeuge eingesetzt. Ebenfalls ist dann zusätzliches Personal notwendig, da die Arbeiten in einem vesetzten Schichtsystem und auch an Samstagen durchgeführt werden.
Für die Leerung der annähernd rd. 600 öffentlichen Abfallbehälter (Straßenpapierkörbe) stehen dem Servicebereich Straßenreinigung 2 kleine Müllpressfahrzeuge zur Verfügung. Diese finden auch Einsatz in der regelmäßigen so genannten Handreinigung, die in Teilen der Innenstadt (Fußgängerzone) auch an den Wochenenden erfolgt. Ingesamt werden auf diesen Wege jährlich mehr als 100 Tonnen an Abfällen erfasst.
Ein weiteres Aufgabenfeld dieses USK-Betriebsbereiches ist die regelmäßige, meist zweiwöchentliche Reinigung der rd. 55 Buswartehallen.
Zudem fallen regelmäßige Sonderreinigungen, wie z.B. nach Volksfesten (Kirmes), Karnevalsveranstaltungen (Rosenmontagszug) oder aufgrund von unregelmäßigen Verschmutzungen ( z.B. Ölspuren auf Straßen) an.
Ein weiteres saisonales Aufgabenfeld steht mit dem Winterdienst an. Hierzu steht ein moderner Furhpark mit mehr als 10 Räum-/ Streufahrzeugen zur Verfügung. Innerhalb einer Bereitschaftsregelung werden je nach Witterung bis zu ca. 50 Mitarbeiter gleichzeitig eingesetzt, und zwar auf den Räum-/ Streufahrzeugen ebenso wie in der sogenannten Handstreuung, bespielsweise an Bushaltestellen. In den vergangenen Jahren waren durchschnittlich rd. 250 Tonnen Streusalz pro Jahr notwendig, die auf dem Betriebshof in 3 speziellen Silos gelagert werden können.