Wertstoffhof der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR
Wilhelm-Sinsteden-Straße 1 (Ecke Briener Straße)
Öffnungszeiten ab 01. Januar 2021:
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr & 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag & Freitag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr & 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag & Dienstag geschlossen!
Der Wertstoffhof ist an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres geschlossen.
Mit Inbetriebnahme des Wertstoffhofes hat sich der Service im Bereich der Abfallentsorgung für die Bürgerinnen und Bürger aus Kleve wesentlich erhöht. Es besteht die Möglichkeit, zu bürgerfreundlichen Öffnungszeiten eine Vielzahl von häuslichen Abfällen dort anzuliefern. Es werden jedoch nur Abfälle in haushaltsüblichen Mengen aus privaten Haushaltungen bis zu 2 cbm, bzw. 200 kg (keine gewerblichen Abfälle oder Anlieferungen) angenommen.
Kostenlos (ohne zusätzliche Gebühr) werden dort angenommen:
- gelbe Wertstoffsäcke
- Altglas aus den Glaskörben
- Elektro- und Elektronikschrott, Kabelreste, Haushaltsbatterien
- Altpapier, Kartonagen
- Sperrmüll (maximal 4 Anlieferungen je Jahr und maximal 2 cbm/Anlieferung)
- Flaschenkorken
- Eisen- und Metallschrott
- Altkleider und Schuhe
- CDs/ DVDs
Darüber hinaus werden kostenpflichtig (gegen Gebühr, in haushaltsüblichen
Mengen) angenommen:
- Häusliche Restabfälle
- Häusliche Bioabfälle
- Garten- und Grünabfälle (außer Wurzelstöcke)
- Bauholz (Türen und Fenster, Paletten, Fußbodenbretter, Holzdielen, Kanthölzer,
- Spanplatten, Laminat, Jägerzäune, Gartenhölzer, etc.)
- Kontaminiertes Holz (Bahnschwellen, Telegrafenmasten, hochdruckimprägnierte
Hölzer, etc.) - Bauschutt
- Baumischabfälle (Isoliermaterial, Ondulineplatten,
- Herklitplatten, Dachfolien, Abfälle aus Gebäude- und Wohnungsrenovierungen
und Entrümpelungen, etc.) - Flachglas
- Folien
- Styropor
Es gelten die Gebühren nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Kleve, die am Wertstoffhof ausgehängt ist.
BITTE BEACHTEN:
Der Wertstoffhof steht ausschließlich Klever und Kranenburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Daher muss bei Anlieferung der Personalausweis zur Identifikation vorgezeigt werden. Weiterhin ist auf Verlangen dem Personal des Wertstoffhofes nachzuweisen, dass die angelieferten Abfälle aus dem Stadtgebiet Kleve oder der Gemeinde Kranenburg stammen. Als Nachweis genügt ein schriftlicher Beleg über die genaue Anfallstelle mit Angaben zur Person des Abfallbesitzers (Name, Adresse, Telefonnummer).