Allgemeine Informationen zum Bürgergeld
Alle Städte und Gemeinden im Kreis Kleve haben ein eigenes Jobcenter und stehen den Kunden*innen vor Ort mit Beratung und Unterstützung zur Seite.
Die Kontaktdaten der einzelnen Jobcenter erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Kleve. --> weitere Informationen
Bürgergeld
Erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen (eLb) im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren können Bürgergeld erhalten. Auch andere Personen im Haushalt, zum Beispiel die Kinder, können Bürgergeld erhalten. Das Bürgergeld ist eine Leistung, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt.
Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten ebenfalls Bürgergeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger lebt. Ausgenommen sind Personen, die (zum Beispiel auf Grund einer Behinderung) Anspruch auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben.
Regelbedarf
Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.
Regelbedarfe |
ab 01.01.2023 |
ab 01.01.2024 |
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Alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte | 502,00 € | 563,00 € |
Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte, die in einem gemeinsamen Haushalt leben | 451,00 € | 506,00 € |
Erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt von anderen Personen leben | 402,00 € | 451,00 € |
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 420,00 € | 471,00 € |
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 348,00 € | 390,00 € |
Kinder bis unter 6 Jahren | 318,00 € | 357,00 € |
Kosten der Unterkunft und Heizung
Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen angemessenen Aufwendungen übernommen. Hat der Antragsteller ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite. Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung allerdings nur dann ersetzt, wenn der kommunale Träger dem Auszug zugestimmt hat. Die Zustimmung erhalten Sie über den für Ihre Leistungen zuständigen Ansprechpartner. Es muss zugestimmt werden, wenn
- die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,
- der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
- ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.
Einmalige Leistungen
Über die Regelbedarfe hinaus sind einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung möglich für
- die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,
- die Erstausstattung für Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt) und
- die Anschaffung und Reparaturen von medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
Leistungen für Auszubildende
Auszubildende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Berufsausbildungsbeihilfe haben, sind in der Regel vom Leistungsbezug nach dem SGB II ausgeschlossen und erhalten kein Bürgergeld.
Leistungen sind nach dem SGB II aber auch für Auszubildende möglich, zum Beispiel Mehrbedarfe oder ein Zuschuss zu ungedeckten Unterkunftskosten, wenn Einkommen und Vermögen des Auszubildenden nicht ausreichend sind.
Bildung und Teilhabe
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt werden.
Das Ziel des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, den Kindern in unserer Gesellschaft Chancengleichheit zu bieten!
Zu den Leistungen gehören:
- Ausflüge und Klassenfahrten
- Schülerbeförderung
- Lernförderung, Mittagsverpflegung, Schulbedarfspaket
- Soziale und kulturelle Teilhabe
Unterstützung bei der Arbeitssuche
Das Jobcenter unterstützt Sie bei der Suche nach einer passenden Ausbildungsstelle oder Arbeitsstelle. Die dafür notwendigen Schritte werden in einem gemeinsam erstellten Kooperationsplan (bis 30.06.2023 noch Eingliederungsvereinbarung) festgehalten. Zum Beispiel kann hier eine notwendige Qualifizierung oder Umschulung geregelt werden.
Informationen und Anträge zu den einzelnen Möglichkeiten erhalten Sie auf der Seite Arbeitsvermittlung.
Antragsunterlagen Online
Online-Anträge für das Bürgergeld (Leistungen nach dem SGB II) finden Sie auf der Seite Dienstleistungen.
- SGB II - Hauptantrag
- SGB II - Weiterbewilligungsantrag
- Übersendung von Unterlagen/ Änderungsmitteilung
Online-Anträge für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit finden Sie hier, u.a.
- Einstiegsgeld
- Eingliederungszuschuss
- Berufliche Weiterbildungsförderung
- Teilhabe am Arbeitsmarkt
Den Online-Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe finden Sie hier
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Online-Terminanfrage beim Jobcenter der Stadt Kleve
- Sie sind Kunde oder Kundin des Jobcenters der Stadt Kleve und benötigen einen persönlichen Termin?
- Sie wollen einen Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld stellen und haben dazu Fragen, die sie in einem persönlichen Gespräch klären wollen?
Dann können Sie hier einen Termin bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern online anfragen.
Für die meisten Anliegen ist jedoch eine persönliche Vorsprache nicht notwendig. Sie können Ihre Anträge auch jederzeit online einreichen und Fragen und Änderungen per Telefon oder E-Mail an die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen mitteilen. Prüfen Sie daher für sich, ob eine persönliche Vorsprache wirklich notwendig ist.
Terminabsprachen können Sie in der Regel auch mit den Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen per Telefon oder E-Mail klären.
Hinweis:
Eine Terminanfrage ist nur für Kunden und Kundinnen des Jobcenters der Stadt Kleve möglich. Andere Personen, z.B. Arbeitgeber, Vermieter etc., wenden sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den Fachbereich Arbeit und Soziales - Jobcenter.
Informationen und Hinweise
Weitere Informationen und nützliche Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Jobcenters des Kreises Kleve u.a. zu den Themen
- Kosten der Unterkunft und Heizung
- Bildung und Teilhabe
- Merkblätter