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Namenserklärungen

Symbolbild: Paragraphenzeichen in verschiedenen Größen

Im Rahmen der Personenstandsbeurkundungen ist eine Fülle unterschiedlicher Namenserklärungen möglich, über die das Standesamt beraten muss.

Sind Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit beteiligt, so gilt der Grundsatz: Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

Haben Sie Fragen zu

  • Namenserklärungen in der Ehe
  • Namenserklärungen nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
  • Namenserklärungen für ein Kind
  • Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
  • Angleichungserklärung nach Art. 47 EGBGB
  • Angleichungserklärung nach Art. 48 EGBGB
  • Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz
  • Namenseränderung nach dem Namensänderungsgesetz

Zu allen Themenbereiche finden Sie entsprechende Informationen.

Fragen zu dieser Dienstleistung richten Sie bitte per E-Mail an standesamt@kleve.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch oder persönlich.