Im Rahmen der Personenstandsbeurkundungen ist eine Fülle unterschiedlicher Namenserklärungen möglich, über die das Standesamt beraten muss.
Sind Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit beteiligt, so gilt der Grundsatz: Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
Haben Sie Fragen zu
- Namenserklärungen in der Ehe
- Namenserklärungen nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
- Namenserklärungen für ein Kind
- Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
- Angleichungserklärung nach Art. 47 EGBGB
- Angleichungserklärung nach Art. 48 EGBGB
- Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz
- Namenseränderung nach dem Namensänderungsgesetz
Zu allen Themenbereiche finden Sie entsprechende Informationen.
Fragen zu dieser Dienstleistung richten Sie bitte per E-Mail an standesamt@kleve.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch oder persönlich.