Im Rahmen von verschiedenen Sozialleistungen können Sie die Anträge auch bei der Stadt Kleve stellen.
Hierzu gehören unter anderem:
- Hilfe in Alten- und Pflegeheimen (Zuständigkeit: Kreis Kleve)
- Hilfe für Gehörlose (Zuständigkeit: Landschaftsverband Rheinland)
- Blindenhilfe und Landeshilfe für hochgradig Sehschwache (Zuständigkeit: Landschaftsverband Rheinland)
- Leistungen für Kriegsopfer (Zuständigkeit: Kreis Kleve)
Wir leiten die Anträge für Sie an die entsprechenden Stellen weiter.
Haben Sie Fragen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter.