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Online-Authentifizierung

Eine Illustration der Klever Skyline mit einer abstrahierten Darstellung der neuen Internetseite

Digitaler Antrag? - Digitale Authentifizierung!

Eine Verwaltungsdienstleistung in Anspruch nehmen oder ein behördliches Formular ausfüllen, ohne es zu unterschreiben? Ist das überhaupt möglich?

Ja, ist es!

Der Personalausweis enthält nun schon seit 2010 optional, seit 2017 bei jeder Ausstellung die Möglichkeit der digitalen Authentifizierung, die sogenannte eID-Funktion. Damit ist es möglich, sich in Zukunft bei vielen Anträgen oder Verwaltungsdienstleistungen den Weg zur Behörde zu sparen. Den Antrag stellt man dann ganz bequem von zu Hause aus.

 

Wie das geht?

Der Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis online verwenden und sich im Internet ausweisen, wenn Sie digitale Dienstleistungen nutzen. Mit etwas Übung dauert das Online-Ausweisen nur wenige Sekunden. Besonders schnell geht es mit dem Smartphone.

Eingebettetes Youtube-Video

Eingebettetes Youtube-Video

Ist das denn auch sicher?

Ihre Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt. Die Daten sind bei der Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt. Sie können nicht abgefangen oder eingesehen werden.

Darüberhinaus können Sie sehen, welche Behörde oder welches Unternehmen die Daten erhält, dass die staatliche Berechtigung für die Übertragung der Daten vorliegt und welche Daten aus Ihrem Online-Ausweis übermittelt werden.

Was brauche ich, um mich online zu authentifizieren?

Zur digitalen Authentifizierung benötigen Sie zunächst einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Ob Ihr Personalausweis die Online-Ausweisfunktion beinhaltet, erkennen Sie an dem folgenden Symbol auf der Rückseite Ihres Ausweises:

Logo Neuer Personalausweis / eID

Nun brauchen Sie noch die dazugehörige, von Ihnen selbst beim Erhalt des Ausweises vergebene 6-stellige PIN

Um den Ausweis auszulesen, benötigen Sie ein entsprechendes Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone.

Zum Schluss muss auf ihrem Smartphone, und auf dem PC (oder Mac), mit dem Sie sich authentifizieren möchten, die AusweisApp2 des Bundes installiert sein. 

Wie kann ich mich authentifizieren?

Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Sie alles griffbereit haben, was sie benötigen.

Sollten Sie den Personalausweis mit einem NFC-fähigen Smartphone auslesen, stellen Sie sicher, dass sich Smartphone und PC/Mac in einem WLAN-Netzwerk befinden.

Öffnen Sie die AusweisApp2 auf ihrem PC/Mac und auf ihrem Smartphone und koppeln Sie die Geräte (wie das geht, erfahren Sie hier...).

Wählen Sie den entsprechenden Online-Antrag aus, dieser greift dann auf Ihre AusweisApp2 zu.

Sie werden aufgefordert, Ihren Personalausweis mit Ihrem Smartphone auszulesen. (Tipp: legen Sie den Personalausweis auf eine glatte Oberfläche, wie auf einen Tisch, und legen Sie die obere Hälfte des Smartphones darauf.)

Im Anschluss müssen Sie ihre PIN eingeben.

Sofern die PIN korrekt ist, werden Sie auf eine Seite weitergeleitet, gibt Ihnen die AusweisApp2 noch einen Überblick darüber, bei welchem Dienst Sie sich gerade authentifizieren und welche Ihrer Daten dabei übermittelt werden.

Danach können Sie mit damit beginnen, den Online-Antrag auszufüllen. In der Regel werden Ihre personenbezogenen Daten (Daten der antragstellenden Person) dabei bereits in die entsprechenden Felder übertragen und sind auch nicht mehr änderbar.

Ich weiß meine PIN nicht mehr, was ist zu tun?

In unserem Bürgerbüro wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn

  • Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
  • Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
  • Sie Ihre PIN vergessen haben oder
  • die PIN blockiert ist.

Zudem können Sie online und kostenfrei einen PIN-Rücksetzbrief bestellen. Er wird an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt und enthält einen Aktivierungscode, einen QR-Code und eine neue PIN. Damit können Sie Ihren Online-Ausweis selbst aktivieren und ihn mit neuer PIN sofort nutzen.

Den Service finden Sie auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de

Für welche Dienstleistungen kann ich die Online-Authentifizierung bereits nutzen?

Halten Sie in unserem Serviceportal Ausschau nach dem folgenden Symbol:

Entsprechend markierte Dienstleistungen erfordern die Authentifizierung mittels der Online-Ausweisfunktion. Diese Authentifizierung ersetzt das Schriftformerfordernis. Das bedeutet, Sie müssen in diesen Fällen keine Formulare ausgedruckt und unterschrieben einsenden.

Weitere Infos

Weitere Infos zum neuen Personalausweis und der Online-Ausweisfunktion finden Sie hier: