Denkmalpflege:
Gebühren werden in diesem Verfahren nicht erhoben.
Vergünstigungen für bauliche Maßnahmen am Denkmal:
Antrag auf Steuerbescheinigung gemäß § 7i EStG (Baudenkmäler die zur Einkunftserzielung oder zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden)
Antrag auf Steuerbescheinigung gemäß § 10g EStG (Schutzwürdige Kulturgüter, die weder zum Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden)
Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) ist für die Ausstellung eines Bescheides für steuerliche Zwecke nach dem § 40 Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) eine Gebühr zu erheben.