In bestimmten Bereichen ist aus verschiedenen Gründen ein Einsatz von Kehrmaschinen nicht möglich. Dort erfolgt die Reinigung per Hand.
Zu den Bereichen gehören beispielsweise
- die Fußgängerzone,
- Treppenanlagen,
- Plätze,
- Parkanlagen,
- Spielplätze und
- Grünflächen