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Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“ 2019/1937 der Europäischen Union (EU) regelt die Meldung von Missständen und Rechtsverstößen innerhalb von Behörden und Unternehmen. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde sie im Juli 2023 in deutsches Recht umgesetzt.

Diese Richtlinie garantiert künftig hinweisgebende Personen, sogenannten Whistleblowern, die Gesetzes- oder Rechtsverstöße melden wollen, mehr Schutz. Jemand, der einen Missstand in der Stadt Kleve aufdeckt, darf keine Benachteiligung fürchten oder gar um seinen Job oder seine Zukunft bangen müssen. Solche Verstöße können etwa Korruption, Diebstahl, Betrug, Untreue, Verstöße gegen Vergaberecht, Verstöße gegen Datenschutz, Diskriminierung, Mobbing, oder Belästigung sein. Außerdem verpflichtet die Richtlinie öffentliche und private Organisationen dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten, da alle Hinweise streng vertraulich zu behandeln sind.

Kommunen und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sind dabei verpflichtet, eine solche interne (und auch extern nutzbare) Meldestelle einzurichten. Bei der Stadt Kleve laufen die Mitteilungen bei der örtlichen Rechnungsprüfung auf, die damit die Rolle der internen Meldestelle wahrnimmt. Meldungen können sämtliche Mitarbeitende der Stadt Kleve unter folgenden Kontaktdaten abgeben:

Stadt Kleve
Herrn Dahmen
Minoritenplatz 1
47533 Kleve

Tel.: 02821 84417
E-Mail: MeldestelleHinSchG@Kleve.de

Alternativ hierzu wird bei der Stadt Kleve ein Online-Meldeweg eingerichtet (keine Registrierung, keine Rückverfolgbarkeit). Hier bleiben die Hinweisgeber – vor allem Mitarbeitende der Stadt Kleve selbst, aber z. B. auch Unternehmen oder andere Geschäftspartner der Stadt – anonym. Zudem können sie entscheiden, ob sie den weiteren Ablauf in der Sache verfolgen möchten. Auch elektronische Nachfragen zur weiteren Klärung sind wahlweise möglich.

Ausdrücklich nicht gedacht sind diese Meldestellen für Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf Fehlverhalten von Dritten oder allgemeine Beschwerden über Handeln oder Entscheidungen der Stadt Kleve. Solche Hinweise sind über die anderen Kontaktmöglichkeiten an die Stadt Kleve zu richten, im Normalfall auch nicht anonym und unmittelbar an den zuständigen Fachbereich.