Rasenreihengräber sind Grabstätten, die auf dem Friedhof in vorbestimmten Grabfeldern der Reihe nach vergeben werden.
Das Nutzungsrecht für Reihengräber beträgt 25 Jahre und kann nicht verlängert werden.
Die komplette Fläche wird mit Rasen angelegt, nur am Kopfende kann eine einheitlich gestaltete Grabplatte eingelassen werden.
Für Rasenreihengräber sind liegende Grabmale zu verwenden. Beschriftungen auf der Grabplatte sind nur vertieft oder vertieft erhaben möglich.
Die Größe der liegenden Grabmale unterscheidet sich nach Art des Rasenreihengrabes.
Für allgemeine Rasenreihengräber ist eine Größe von 60 cm (Breite) x 40 cm (Tiefe) x 8 cm (Stärke) vorgegeben.
Bei Urnenrasenreihengräber sind die Maße von 40 cm (Breite) x 40 cm (Tiefe) x 8 cm (Stärke) zu berücksichtigen.
Die Trauerfloristik sollte an den hierfür vorgesehenen Plätzen abgelegt werden.