Ihrer Größe entsprechend ist die Stadt Kleve gemäß § 101 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur Einrichtung einer örtlichen Rechnungsprüfung verpflichtet. Die Rechtsstellung und die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung werden vom Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Kleve wahrgenommen.
Die örtliche Rechnungsprüfung nimmt in der Verwaltung eine Sonderstellung ein; sie ist dem Rat unmittelbar verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt. In der Beurteilung der Prüfungsvorgänge ist sie nur den Gesetzen verpflichtet und nicht an Weisungen gebunden.
Grundsätzlich erstreckt sich die Prüfung auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns sowie auf die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der gesamten Haushaltswirtschaft (ganzheitlicher Prüfungsansatz). Dabei ist der oberste Leitsatz der Rechnungsprüfung nicht primär von der Fehlersuche geprägt, sondern von der Absicht, als verlängerter Arm des Rates mit konstruktiver Kritik sowie durch Anbieten von Beratungsleistungen an der Optimierung der Verwaltungsleistung mitzuwirken. Der Fachbereich Rechnungsprüfung versteht sich als kritisch, konstruktiv und kooperativ. Die Prüfungstätigkeit soll zu einer nachhaltigen Steigerung der Akzeptanz der Rechnungsprüfung führen und zu einem Mehrwert für Verwaltung und Politik.
Desweitern übernimmt der Fachbereich Rechnungsprüfung die Aufgaben der Korruptionsbekämpfung gemäß § 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KorruptionsbG NRW).