Wahlbeteiligung
Wahlbeteiligung im Stadtgebiet Kleve um 12:00 Uhr inklusive Briefwahl: 18,94 %.
Wahlbeteiligung im Stadtgebiet Kleve um 16:00 Uhr inklusive Briefwahl: 22,81 %.
Hinweis: Der exakte Rücklauf der Briefwahlstimmen wird erst nach 18:00 Uhr ermittelt. Für die hier erfolgte Berechnung wurde daher die Anzahl der Briefwahlanträge verwendet.
Am Sonntag, dem 11. Dezember 2022, kommt es zur Stichwahl um das Amt des Landrats im Kreis Kleve.
Gewählt wird auf der Grundlage des Wählerverzeichnisses zur Hauptwahl vom 27. November 2022, sodass alle zur Hauptwahl Wahlberechtigten erneut aufgerufen sind, an der Stichwahl teilzunehmen.
Briefwahl
Auch bei dieser Stichwahl kann selbstverständlich per Briefwahl gewählt werden. Die Wahlberechtigten können ab sofort bis zum Freitag, dem 9. Dezember 2022, 18 Uhr, sowohl
- per QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist,
- per Online Formular, das auf der Homepage der Stadt Kleve vorgehalten wird,
- per Wahlscheinantrag, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist,
- per E-Mail, Fernschreiben, Telefax oder Telegramm oder
- schriftlich
einen Antrag auf Briefwahl stellen. Der Antrag muss den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten.
Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Diejenigen Wahlberechtigten, die bereits mit dem Antrag zur Hauptwahl einen Antrag zur Briefwahl für die Stichwahl gestellt haben, erhalten die Unterlagen für die Stichwahl automatisch in den nächsten Tagen nach Hause geschickt. Eine erneute Beantragung ist nicht erforderlich.
Sofern Unsicherheit hinsichtlich der Antragstellung besteht, können sich die Wahlberechtigten zur Klärung dieser Frage gerne an das Wahlamt der Stadt Kleve unter 84-555, 84-389, 84-210 oder 84-200 wenden.
Sollten bereits beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugestellt sein, so besteht die Möglichkeit, sich bis 12 Uhr am Samstag, dem 10. Dezember 2022, beim Wahlamt einen neuen Wahlschein ausstellen zu lassen. Dazu ist die Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung zum Nicht-Erhalt des ursprünglichen Wahlscheins erforderlich.
Wichtig bleibt, dass die Wahlbriefe rechtzeitig zurückgeschickt oder in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Es gilt dabei, die Leerungszeiten der Postbriefkästen zu beachten und auch die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Ausgezählt werden dürfen nur die Briefwahlstimmen, die das Rathaus bis spätestens 16 Uhr am Stichwahltag, dem 11. Dezember 2022, erreichen.
Die Briefdirektwahl im Rathaus wird spätestens ab dem 2. Dezember 2022 möglich sein. In der Woche vor der Stichwahl kann zu den nachfolgenden Öffnungszeiten dort gewählt werden:
Wochentag Datum Öffnungszeiten
Montag 05.12.2022 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Dienstag 06.12.2022 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch 07.12.2022 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag 08.12.2022 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 09.12.2022 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Wahlraumfinder
Am Wahltag selber sind die Wahlräume wieder von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Wo sich Ihr Wahllokal befindet, sehen Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Alternativ können Sie Ihr Wahllokal aber auch über den Wahllokalfinder der Stadt Kleve suchen.
Bitte bringen Sie in den Wahlraum die "alte" Wahlberechtigung mit. Sollten Sie diese nicht mehr haben oder finden können, ist das kein Problem. Für diesen Fall reicht auch die Vorlage des Personalausweises.
Wahlergebnisse
Ab 18 Uhr am Stichwahltag werden die im Stadtgebiet Kleve aus den Wahlräumen eingehenden Ergebnisse der Wahl veröffentlicht. Interessierte erreichen die Wahlergebnispräsentation über die Homepage der Stadt Kleve.
Das Gesamtergebnis der Wahl wird hingegen auf der Homepage des Kreises Kleve unter www.kreis-kleve.de bereitgestellt.