Die Geruchsbelästigung ist eine Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefindens über einen gewissen Zeitraum und in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen durch ausströmende Gerüche.
Beschwerde/ Notwendige Unterlagen
Die schriftliche Beschwerde/Anzeige sollte möglichst zeitnah erfolgen und folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse des Meldenden,
- Name und Adresse des (vermeintlich) Verursachenden,
- Protokoll mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Geruchsbelästigung sowie
- möglichst Angabe von Zeugen.
Anonyme Beschwerden und Anzeigen werden grundsätzlich nicht weiterverfolgt.
Sie können Ihre Beschwerde auch online einreichen.
Das kombinierte Beschwerdeformular für Geruchs- und Lärmbelästigungen finden Sie hier.
Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördengesetz (OBG) NRW