Mit der Eintragung eines Objektes in die Denkmalliste der Stadt Kleve werden sämtliche Maßnahmen im und am Denkmal erlaubnispflichtig. Vor Maßnahmenbeginn werden im engen Dialog zwischen Eigentümer und Unterer Denkmalbehörde gemeinsam denkmalgerechte Lösungen entwickelt. Dies geschieht bei kleineren Maßnahmen im Regelfall schriftlich mit unseren Antragsvordrucken. Um ungeplante Wartezeiten zu vermeiden, stellen Sie bitte Ihren Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis frühzeitig vor Baubeginn. Der Baubeginn darf nur nach vorliegender schriftlicher denkmalrechtlicher Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW erfolgen.