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Bescheinigung Zustands- und Funktonsprüfung

Nach Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung durch den sachkundigen Prüfer erhalten Sie eine Bescheinigung. In der Bescheinigung wird das Ergebnis der Prüfung ausgewiesen. Entweder ist der Zustand und die Funktion ihrer privaten Abwasseranlagen gegeben oder er weist Mängel auf.
Sollte das Ergebnis positiv bzw. „Zustand und Funktion gegeben“ lauten, so ist die Bescheinigung aufzubewahren und auf Verlangen den Umweltbetrieben der Stadt Kleve vorzulegen. Bei Prüfung von Neubauten sollte er auf jeden Fall vorgelegt werden (Kopie). Sollte das Ergebnis negativ bzw. „Mängel vorhanden“ lauten, so ist in der Regel eine Sanierung durchzuführen.
Weiteres vorgehen siehe Unterpunkt Sanierung.
Achten Sie darauf das nur die Bescheinigung die laut Verordnung gefordert ist zum Einsatz kommt (diese Bescheinigung kann über unten stehenden Link aufgerufen werden). Zum Umfang der Bescheinigung gehören außerdem folgende Anlagen:

  1. ein Bestandsplan / eine Lageplanskizze,
  2. eine Fotodokumentation der Örtlichkeit und
  3. bei optischer Prüfung:
  • a) eine CD/DVD mit den Befahrungsvideos,
  • b) Haltungs- / Schachtberichte und
  • c) eine Bilddokumentation festgestellter Schäden oder

4. bei Prüfung mit Luft oder Wasser:

  • die Prüfprotokolle.

Hinweis:
Achten Sie darauf, dass Sie alle Anlagen die zur Bescheinigung gehören, vom sachkundigen Prüfer ausgehändigt bekommen. Denn nur so kann eine eventuelle Sanierungsplanung korrekt eingeleitet werden.

Die beigefügte Lageplanskizze sollte maßstäblich sein .