Altgeräte, die das Symbol „Mülleimer mit einem Kreuz" tragen, sind kein normaler Restmüll
und dürfen nicht in die Restmülltonne geworfen werden.
JA, das sind betroffene Altgeräte (Beispiele):
- Haushaltskleingeräte
Bügeleisen, Toaster, Friteusen, Kaffeemaschinen usw. - Informations-/Kommunikationstechnik
Computer, Monitore, Laptops, Drucker, Spielekonsolen, Telefone usw. - Unterhaltungstechnik
Radios, Fernseher, Videorecorder, HiFi-Geräte usw. - Elektronische Werkzeuge
Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen, Rasenmäher usw. - Elektronisches Spielzeug, elektronische Sport- und Freizeitgeräte
- Haushaltsgroßgeräte
Waschmaschinen, Herde, Trockner, Kühlschränke usw. - Beleuchtungskörper
Leuchtstoff- u. Energiesparlampen, Entladungslampen, Energiesparlampen usw. - Medizinprodukte
Blutdruckmessgerät usw. - Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie autom. Ausgabegeräte
Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, Getränkeautomaten
Aufgrund der Brandgefahr sind Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, übrigens vor Abgabe von diesem zu trennen
Altgeräte können kostenlos an folgenden Sammelstellen abgegeben werden:
Wertstoffhof der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR
Wilhelm-Sinsteden-Straße 1 (Ecke Briener Straße)
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr, Freitag 10:00 - 19:00 Uhr, Samstag 8:00 - 16:00 Uhr
Bedburg-Hau/Moyland
Entsorgungszentrum Moyland der Kreis Kleve Abfallwirtschafts GmbH,
Alte Bahn, Telefon: 02824 / 926030
Montag.-Freitag 8:00 - 16:30 Uhr, Samstag 8:30 - 12:30 Uhr
Geldern-Pont
Entsorgungszentrum Pont der Kreis Kleve Abfallwirtschafts GmbH,
Niersbroecker Weg, Telefon.: 02834 / 916110
Montag-Freitag 8:00 - 17:00 Uhr, Samstag 8:30 - 12:30 Uhr
Sperrige Haushaltsgroßgeräte wie Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Herde und ähnliche, können über die Sperrmüllabfuhr auf Bestellung (nach vorheriger Anmeldung) entsorgt werden oder im Rahmen der Selbstanlieferung auf dem Wertstoffhof der USK zu den jeweiligen Öffnungszeiten abgegeben werden.
Elektro- und Elektronikkleingeräte können darüber hinaus auch im Rahmen der haushaltsnahen Wertstofferfassung bereitgestellt werden.
Sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte müssen nach den rechtlichen Vorgaben einer getrennten (gesonderten) Erfassung zugeführt werden. Eine Entsorgung z.B. mit dem normalen Restmüll ist nicht zulässig. Betroffene Altgeräte sind meist auch an dem Symbol "Mülleimer mit einem Kreuz" erkennbar.
Die getrennte Erfassung leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt, jedoch auch der menschlichen Gesundheit. Beispielsweise werden hierdurch Wiederverwendung, Recycling oder andere Formen der Verwertung gefördert. Zudem wird schädlichen Auswirkungen durch in den Geräten beinhalteten gefährlichen Stoffen entgegengewirkt.
Die Erfassung von Elektro- und Elektronikkaltgeräten aus privaten Haushalten obliegt insbesondere den sogenannten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Darüber hinaus bestehen auch für größere Vertreiber (z.B. Handel) und Hersteller Rücknahmepflichten. Andere "Erfassungen" sind grundsätzlich nicht zulässig. Fragen Sie im Zweifel bei uns nach.