Sie haben die Baugenehmigung erhalten und mit Ihrem Bauvorhaben begonnen. Nicht vergessen werden darf dabei, dass die Bauaufsichtsbehörde auch im Laufe der Ausführung Ihres Bauvorhabens zu beteiligen ist. Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) regelt in § 84, dass je nach Baufortschritt sogenannte Bauzustandsbesichtigungen, umgangssprachlich bekannt als Bauabnahmen, durch die Bauaufsichtsbehörde durchzuführen sind. So sind der Fertigstellung des Rohbaus sowie die abschließende Fertigstellung Ihres Bauvorhabens von der Bauaufsichtsbehörde "abzunehmen".
Darüber hinaus hat die Bauaufsichtsbehörde gemäß § 83 BauO NRW das Recht, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten im Rahmen der sogenannten Bauüberwachung zu überprüfen.
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