USK als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert
Sachkunde und Zuverlässigkeit im Abfallentsorgungsbereich bestätigt
Der Betriebsbereich Abfallentsorgung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR (USK) wurde erstmals im November 2011 erfolgreich als Entsorgungsfachbetrieb nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert.
Nach intensiven Vorbereitungsarbeiten und einer umfassenden Prüfung (Audit), die vom Feuerlöscher bis zur Arbeitskleidung, vom Rechnungswesen bis zum Wertstoffhof, vom Personal bis zu Arbeitsabläufen reichte, wurde das Zertifikat erteilt. Ein derartiges „Qualitätssiegel“ oder „Branchenzertifikat“ ist noch lange nicht Standard, wird aber für Unternehmen immer wichtiger. Für die USK unterstreichen sie den Anspruch, die Entsorgung in Kleve umweltgerecht und in Erfüllung hoher Qualitätskriterien an Organisation, Ausstattung und Tätigkeiten sowie mit Zuverlässigkeit, Fach-und Sachkunde durchzuführen.
Damit sind die USK berechtigt, auf ihren Betriebsstätten, ihren Fahrzeugen, Briefköpfen, Mitteilungen u.ä. neben der Namensbezeichnung eine Art Siegel, in welchem deutlich der Begriff „Entsorgungsfachbetrieb“ zu erkennen ist, zu führen.
Sinn, Zweck und Auswirkungen der Zertifizierung:
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass sich Entsorgungsbetriebe, wie z.B. die USK auf Sachkunde und Zuverlässigkeit hin überprüfen lassen können, um Umweltschutz und die Einhaltung von Vorschriften sicher zu stellen.
Dieser Prüfung haben sich die USK erfolgreich unterzogen. Als neutrale Sachverständige hat die ‚ZER-QMS, Zertifizierungsstelle, Qualitäts- und Umweltgutachter GmbH’ aus Köln nach Abschluss ihrer Überprüfungen die Erfüllung festgelegter Anforderungen als Entsorgungsfachbetrieb festgestellt, worauf die Entsorgergemeinschaft der deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. / EdDE den USK das Zertifikat und Gütesiegel erteilt hat.
Im Rahmen dieser Zertifizierung wurde der Betriebsbereich Abfallentsorgung mit den Betriebsstätten an der Brabanterstraße sowie Wilhelm-Sinsteden-Straße / Wertstoffhof detailliert auf die Erfüllung von Qualitätsanforderungen hin überprüft. Diese betreffen u.a. Kenntnisse und Einhaltung von Rechtsvorschriften, organisatorische Betriebsabläufe, personelle und technische Ausstattung, Qualifikationen, Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde sowie umfangreiche Dokumentationen über Arbeitsabläufe und Tätigkeiten. Diese Anforderungen haben die USK erfüllt.
Die Überprüfungen werden regelmäßig wiederholt, so dass sicher gestellt ist, dass der Qualitätsstandard auch tatsächlich dauerhaft aufrecht erhalten bleibt bzw. geänderten Rahmenbedingungen angepasst wird. Dies garantiert die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards und auch ein stetiges Bemühen, diese noch weiter zu optimieren und steigenden Anforderungen zu genügen. Denn nicht nur gesetzliche Anforderungen und Interessen des Umweltschutzes gilt es zu erfüllen, sondern auch diejenigen der BürgerInnen bzw. anderer VertragspartnerInnen. Ein fortwährender, konsequenter Optimierungsprozess sowie der Ausbau von Service- und Qualitätsstandards bei angemessenen Gebühren sind erklärte Ziele der USK. Zudem kommt dies unzweifelhaft auch dem Umweltschutz zu Gute.
Nunmehr hat im Jahr 2021 die zehnte Folgebegutachtung stattgefunden. Das Ergebnis ist, dass die USK auch weiterhin berechtigt sind, dass Gütesiegel ‚Entsorgungsfachbetrieb' zu führen.