An-, Ummeldung, Gebührenbescheid etc.
Nach der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Kleve (§ 20) hat der Grundstückseigentümer den erstmaligen Anfall von Abfällen, die voraussichtliche Menge, die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen sowie jede wesentliche Veränderung der anfallenden Abfälle, ihrer Menge, der auf dem Grundstück wohnenden Personenzahl sowie der maßgebenden Einwohnergleichwerte unverzüglich anzumelden. Wechselt der Grundstückseigentümer, so sind sowohl der bisherige als auch der neue Eigentümer verpflichtet, die Stadt unverzüglich zu benachrichtigen.
Weiteres ist der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kleve zu entnehmen.
Abfallgebühren und Behälter
Der Gebührenmaßstab und der Gebührensatz ergibt sich aus § 4 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Kleve:
(1) Für die Durchführung der Abfallentsorgung und die Bereitstellung der Abfallbehälter werden folgende Gebühren erhoben:
a) Personengebühr
Die Personengebühr beträgt je Einwohner(in)/Einwohnergleichwert gemäß § 11 der Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Kleve 39,84 €.
b) Gefäßgebühr
Die Gefäßgebühr beträgt für die Bereitstellung eines
Behältergröße | Kosten |
---|---|
30 l Restabfallsackes | 32,40 € |
60 l Restabfallbehälters | 64,80 € |
90 l Restabfallbehälters | 97,20 € |
120 l Restabfallbehälters | 129,60 € |
180 l Restabfallbehälters | 194,40 € |
240 l Restabfallbehälters | 259,20 € |
550 l Restabfallcontainers | 594,00 € |
770 l Restabfallcontainers | 831,60 € |
1100 l Restabfallcontainers | 1.188,00 € |
2000 l Halb-/ Unterflurbehälter f. Restabfall | 1.836,00 € |
3000 l Halb-/ Unterflurbehälter f. Restabfall | 2.754,00 € |
5000 l Halb-/ Unterflurbehälter f. Restabfall | 4.590,00 € |
Bei den Halb-/ Unterflurbehältern wird ein Befüllungsgrad von 85 % zugrunde gelegt (s.a. § 10 Abs. 2 l der Satzung der USK über die Abfallentsorgung).
(2) Die Abfallentsorgungsgebühren gemäß § 11 Abs. 8 der Satzung über die Abfallentsorgung für
zusätzlich bereitgestellten Gefäßraum betragen jährlich:
a) Für das Sammeln von pflanzlichen Abfällen gemäß § 15 Abs. 7 Buchstabe a der Satzung über die Abfallentsorgung
Behältergröße | Kosten |
---|---|
120 l Abfallbehälter | 43,20 € |
240 l Abfallbehälter | 86,40 € |
550 l Abfallcontainer | 198,00 € |
770 l Abfallcontainer | 277,20 € |
1100 l Abfallcontainer | 396,00 € |
2000 l Halb-/ Unterflurbehälter | 612,00 € |
3000 l Halb-/ Unterflurbehälter | 918,00 € |
b) Für das Sammeln von Papier und Pappe gemäß § 15 Abs. 7 Buchstabe b der Satzung über die Abfallentsorgung
Behältergröße | Kosten |
---|---|
120 l Abfallbehälter | 0,00 € |
240 l Abfallbehälter | 0,00 € |
550 l Abfallcontainer | 0,00 € |
770 l Abfallcontainer | 0,00 € |
1100 l Abfallcontainer | 0,00 € |
2000 l Halb-/ Unterflurbehälter | 0,00 € |
3000 l Halb-/ Unterflurbehälter | 0,00 € |
5000 l Halb-/ Unterflurbehälter | 0,00 € |
c) Für den Restabfall gemäß § 15 Abs. 7 Buchstabe e der Satzung über die Abfallentsorgung entsprechend den Gefäßgebühren nach Abs. 1 Buchstabe b.
(3) Für die Abfuhr von Sperrmüll auf Antrag gemäß der städtischen Abfallentsorgungssatzung wird eine pauschale Gebühr von 30,00 € je Abfuhr erhoben.
(4) Die Gebühren für die Schadstoffsammlungen aus Haushaltungen sind in den Gebühren nach § 4 Abs. 1 enthalten.
(5) Im Falle nachgewiesener eigener ordnungsgemäßer Kompostierung sämtlicher pflanzlicher Abfälle auf dem Grundstück (§ 8 Abs. 1 der Abfallentsorgungssatzung) und Rückgabe der Behälter ermäßigt sich die Gebühr gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. a um 15,48 €.
(6) Für Sonderleistungen nach der Satzung der USK über die Abfallentsorgung wird als Gebühr ein kostendeckender Betrag erhoben. Die Gebühr für die Sonderleistung einer Tonnenbestandsänderung beträgt:
• Anfahrtspauschale 10,00 € je Anfahrt zuzüglich
• Wechselpauschale 10,00 € je Behälter
(7) Für den über die regelmäßige Abfuhr hinaus eingerichteten Wertstoffhof Kleve werden für die Selbstanlieferung von haushaltsüblichen Mengen folgende Gebühren erhoben:
Abfallart | Kosten |
---|---|
Restabfälle (außer sperrige Abfälle/ Sperrmüll) je 100 Liter bzw. 0,1 cbm angelieferter Menge |
7,00 € |
Park- und Gartenabfälle/ Bioabfälle je 100 Liter bzw. 0,1 cbm angelieferter Menge |
2,20 € |
unbelastetes Altholz ohne schädliche Verunreinigungen je 100 Liter bzw. 0,1 cbm angelieferter Menge |
5,00 € |
kontaminiertes Altholz je 100 Liter bzw. 0,1 cbm angelieferter Menge |
11,00 € |
Bauschutt je 100 Liter bzw. 0,1 cbm angelieferter Menge |
4,10 € |
Baumischabfälle je 100 Liter bzw. 0,1 cbm angelieferter Menge |
14,10 € |
Flachglas je 100 Liter bzw. 0,1 cbm angelieferter Menge |
6,00 € |
Folien je 100 Liter bzw. 0,1 cbm angelieferter Menge |
1,40 € |
Sperrgut gemäß § 18 Abs. 3 der Abfallentsorgungssatzung, soweit die Anzahl der Abfuhren/ Anlieferungen oder der Mengen überschritten wird je 100 Liter bzw. 0,1 cbm angelieferter Menge |
5,00 € |
PKW-Reifen pro Reifen |
6,00 € |
PKW-Reifen (mit Felge) pro Reifen |
12,00 € |
(8) Die jährliche Bereitstellungsgebühr für die Bereitstellung von Halb-/ Unterflurbehältern (für Standortanalysen, Behälterservice, Behältermanagement, Mehrkosten der Behälteranschaffung) wird nach dem Fassungsvermögen der Halb-/ Unterflubehälter bemessen.
Sie betragen jährlich für
Behältergröße | Kosten |
---|---|
2000 l Rauminhalt | 400,00 € |
3000 l Rauminhalt | 500,00 € |
5000 l Rauminhalt | 600,00 € |
Die Satzungen der Umweltbetriebe der Stadt Kleve -AöR- finden Sie im Ortsrecht.