Die Stadt Kleve stellt den Flächennutzungsplan neu auf. Das Verfahren dazu wurde bereits im Jahr 2010 begonnen, bislang konnte es aber nicht abgeschlossen werden. Inzwischen wurden alle Belange im Verfahren abgearbeitet und der Rat der Stadt Kleve konnte am 21.09.2022 den sogenannten Feststellungsbeschluss fassen. Das ist der abschließende Beschluss seitens der Kommune.
Nun liegen alle Unterlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung. Sobald die Genehmigung ersteilt wird, ist der Flächennutzungsplan gültig. Mit einer Genehmigung wird im Frühjahr 2023 gerechnet.
Anlass der Neuaufstellung
Der bestehende Flächennutzungsplan ist aus dem Jahr 1976. Er bedarf hinsichtlich seiner Bestands- und Prognosedaten wie auch der Ziele der gemeindlichen Entwicklung insgesamt einer Aktualisierung. Außerdem haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert. Vor diesem Hintergrund soll der Flächennutzungsplan im Zuge der Neuaufstellung zu einer zukunftsfähigen Grundlage für die künftige Stadtentwicklung gemacht werden.
Zur Aufstellung des Flächennutzungsplans wurden Gutachten und Fachbeiträge erstellt sowie neue Zielsetzungen für eine zukünftige Siedlungsentwicklung formuliert.
Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplans ist sehr aufwändig und von übergeordneten Planungen (Landesentwicklungsplan und Regionalplan) abhängig. Der Regionalplan Düsseldorf ist Anfang 2018 rechtskräftig geworden, so dass nun eine aktuelle Grundlage zur Fortführung des Flächennutzungsplanverfahrens der Stadt Kleve vorliegt. Die einzelnen Verfahrensschritte sind durch das Baugesetzbuch geregelt und müssen durchgeführt werden.
Ablauf und Inhalte des Verfahrens
Am 07.07.2010 hat der Rat der Stadt Kleve die Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet und ist auf eine zukünftige Entwicklung (Jahr 2030) ausgerichtet. Hier wird für das gesamte Stadtgebiet dargestellt, welche Nutzungen wo verortet werden sollen. Ergänzend gibt es eine ausführliche Begründung, einen Umweltbericht und ergänzenden Fachbeiträge zu unterschiedlichen Themen der Stadtentwicklung. Der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht, ist aber behördenverbindlich und wird daher bei zukünftigen Planungen (z.B. bei Bebauungspläne) herangezogen. Der Flächennutzungsplan ist zudem aus den übergeordneten Plänen wie dem Regionalplan und dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln.
Aufgrund der Vielzahl der Themenbereiche, die in einem Flächennutzungsplan behandelt werden müssen und der Abstimmung der Inhalte mit den übergeordneten Planwerken wie z.B. Landesentwicklungsplan und Regionalplan, ist die Bearbeitung sehr zeitaufwändig und inhaltlich breit gefächert.
In mehreren Verfahrensschritten (siehe unten) wurde das Planwerk mit seinen Gutachten der Öffentlichkeit und den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgestellt. Im Jahre 2015 wurde erstmals das Thema Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan behandelt und es wurden Flächen dargestellt, die für den Bau von Windenergieanlagen vorgesehen werden sollen. Die Idee dahinter ist, durch die Festlegung sogenannter Konzentrationszonen für Windenergieanlagen das restliche Stadtgebeit von diesen Anlagen freizuhalten. Es ist die einzige Steuerungsmöglichkeit diesbezüglich, die eine Gemeinde rechtlich hat.
Die vorgeschlagenen Konzentrationszonen befanden sich in Teilen auch im Reichswald. Die geplante Inanspruchnahme von Waldflächen als Konzentrationszone für Windenergieanlagen ist in der Öffentlichkeit auf sehr deutliche Ablehnung gestoßen. Im Zuge der Offenlage sind zahlreiche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Alleine zum Thema Windenergie sind über 1.200 Stellungnahmen sowie Unterschriftenlisten mit mehreren tausend Unterschriften eingegangen. Aufgrund der massiven Ablehnung in der Öffentlichkeit und auch bei den Entscheidungsträgern wurde das Thema Windenergie erneut unter geänderten Zielsetzungen bearbeitet. Die erneute Bearbeitung führte dazu, dass lediglich eine Fläche in Reichswalde verblieb. Dies ist keine ausreichend große Fläche, um den gesetzlichen Vorgaben zur Bereitstellung von "substanziellem Raum für die Windenergie" gerecht zu werden.
Daher wurde in 2020 beschlossen, das Thema Windenergie nicht mehr im Flächennutzungsplan zu behandeln und zunächst auf die Möglichkeit einer räumlichen Steuerung zu verzichten. Vielmehr soll stattdessen nach Fertigstellung des Flächennnutzungsplans ein sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie oder erneuerbare Energien aufgestellt werden.
Da sich aktuell aufgrund der Energiekrisein der Gesetzesgebung viel ändert (Wind-an-Land-Gesetz, Februar 2023) wird sich hier die Regelungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene grundsätzlich ändern. Zurzeit wird geprüft, ob in Nordrhein Westfalen das Thema auf Ebene des Landesentwicklungsplans (LEP) geregelt werden kann. Dann würde sich ein sachlicher Teilflächennutzungsplan ggf. erübrigen.
Verfahrensschritte Neuaufstellung FNP
- 07.07.2010 Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens
- 07.11.2012 Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- 07.01.2013 - 04.02.2013 frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
- 14.01.2013 öffentliche Informationsveranstaltung
- 17.06.2015 Beschluss der Offenlage
- 29.06.2015 - 31.08.2015 Offenlage
- 25.06.2015 öffentliche Informationsveranstaltung
- 24.06.2020 Beschluss der erneuten Offenlage
- 13.07.2020 - 13.08.2020 erneute Offenlage
- 29.09.2020: Ratsbeschluss das Thema Windenergie aus dem Flächennutzungsplan auszuklammern und ohne Bearbeitung des Themas das Verfahren weiter zu führen
- 06.10.2021: Beschluss der 2. erneuten Offenlage
- 11.07.2022 - 29.07.2022 zweite erneute Offenlage
- 21.09.2022 Feststellungsbeschluss