Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.kleve.de veröffentlichten Website der Stadt Kleve.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im März 2022 durchgeführten Selbstbewertung.
Diese Website ist in weiten Teilen mit den Anforderungen der BITV NRW vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet:
- die meisten PDF-Dokumente
- einige Bilder könnten keinen Alternativtext enthalten
- einige Elemente von Drittanbietern können nur über ein nicht barrierefreies iFrame eingebunden werden.
Die PDF-Dokumente auf www.kleve.de sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Aufgrund von migrierten Bilddateien, wurden auch Bilder ohne Alternativtext eingebunden. Diese werden derzeit schrittweise ausgetauscht bzw. angepasst.
Für die Inhalte der Drittanbieter wurde zusätzlich ein direkter Link zum Inhalt bereitgestellt. Außerdem wird auf den jeweiligen Seiten auf eine Barriere verwiesen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 14.03.2022 erstellt.
Eine Überprüfung dieser Erklärung wird regelmäßig vorgenommen.
Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter 0 28 21 / 84 - 211 an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.