Haben Sie im Ausland eine Ehe geschlossen, so können Sie die nachträgliche Beurkundung der Eheschließung im Eheregister in Deutschland beantragen. Hierfür zuständig ist das Standesamt am (letzten) deutschen Wohnsitz.
Bei der Nachbeurkundung der Eheschließung werden die Ortsform und die materiellen Voraussetzungen nach deutschem Recht geprüft und beurkundet.
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Ordnungsgemäß ausgestellte Eheurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Der nachträgliche Eintrag in das deutsche Eheregister kann dennoch von Vorteil sein, denn anschließend kann das hiesige Standesamt eine deutsche Eheurkunde ausstellen. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde würden somit zukünftig entfallen.
Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigt sind
- die zu beurkundende Person selbst
- der Ehepartner oder die Ehepartnerin
Die Nachbeurkundung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen. Im Rahmen der Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Nachbeurkundung vorzulegen sind.
Die Bearbeitungsgebühr für die Beurkundung einer ausländischen Lebenspartnerschaft im Lebenspartnerschaftsregister des Standesamtes Kleve beträgt 40,00 €. Für die Ausstellung einer deutschen Lebenspartnerschaftsurkunde sind 10,00 € zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Kosten entstehen können.
Fragen zu dieser Dienstleistung richten Sie bitte per E-Mail an standesamt@kleve.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch oder persönlich.