Reihengräber sind Grabstätten, die auf dem Friedhof in vorbestimmten Grabfeldern der Reihe nach vergeben werden.
Das Nutzungsrecht für Reihengräber beträgt 25 Jahre. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
Reihengräber sind für folgende Bestattungsarten möglich:
für Erdbestattungen
Die zu gestaltende Grabbeetgröße beträgt bei Reihengräbern für Erdbestattungen 2,00 m x 1,20 m.
Die Reihengräber für Erdbestattungen werden auf allen kommunalen Friedhöfen angeboten.
für Urnenbeisetzungen
In jedem Urnenreihengrab kann eine Urne beigesetzt werden. Die zu gestaltende Grabbeetgröße hat eine ungefähre Größe von 1,00 m x 0,70 m.
Die Urnenreihengräber werden auf allen kommunalen Friedhöfen, mit Ausnahme vom Friedhof Griethausen, angeboten.