Die Stadt Kleve informiert über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer:
Information über beabsichtigte Vergabeverfahren
Die Stadt Kleve informiert
- gem. § 20 Abs. 3 VOB/A nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro oder einer Freihändigen Vergabe ab einem Auftragswert von 15 000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Dauer von sechs Monaten und
- gem. § 30 UVgO nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten ab einem Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer
über jeden so vergebenen Auftrag: