Die Wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst hauptsächliche Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sowie für deren Mütter, Väter oder Pflegefamilien.
Die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Hilfe in ambulanter Form sowie in stationären und teilstationären Einrichtungen ergeht aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
Insbesondere bei der Vollzeitpflege und bei der Heimerziehung wird der Lebensunterhalt für den im SGB VIII genannten Personenkreis sichergestellt.
In allen Hilfefällen arbeitet die Wirtschaftliche Jugendhilfe gemeinsam mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst.
Zu den weiteren Aufgaben zählen:
- Gewährung der o.g. Hilfen
- Kostenzusicherung an die mit der Leistungserbringung beauftragten Stelle
- Heranziehung / Kostenfestsetzung der unterhaltspflichtigen Personen
- Geltentmachung bzw. Inanspruchnahme von
- Ausbildungsbeihilfen
- Einkommen
- Kindergeld
- Opferentschädigungshilfen
- Renten