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Im biometrischen Reisepass ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich.
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.
In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.
Benötigte Dokumente
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
- Nachweis der aktuellen Namensführung
Bearbeitungszeit
- 10 Wochen (Reisepass)
- 5 Tage (Express-Reisepass)
Gebühren
- Reisepass für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit: 6 Jahre): 37,50€
- Reisepass für Personen ab 24 Jahre (Gültigkeit: 10 Jahre): 70,00€
- Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr; Notfalldokument): 26,00€
- Zuschlag bei Expressbestellung: 32,00€
Rechtsgrundlagen
Hinweise
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Die persönliche Vorsprache des Antragsstellers/ der Antragstellerin (auch Kinder) ist auf jeden Fall erforderlich.
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Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
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Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Weitere Informationen
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Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.