Wahlhelfer*innen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände oder als Hilfskräfte zur Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise die
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in ist ein Ehrenamt. Sie müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelfer*innen werden von der Gemeindebehörde berufen. Bevorzugt werden Wahlhelfer*innen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden. Sie können hierzu aber auch verpflichtet werden.
Für die ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer*innen wird eine Aufwandsentschädigung, ein sogenanntes “Erfrischungsgeld”, gezahlt.
Online-Formulare
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
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Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html
Vorbereitungen
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Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.