Das Recht der Wappenführung ist gesetzlich geregelt. Da es sich bei dem Gemeindewappen um ein Hoheitszeichen handelt, genießt es einen besonderen Schutz.
Die Verwendung von Gemeindewappen durch Dritte ist die nur mit der Genehmigung der Gemeinde zulässig. Um eine solche Genehmigung zu erhalten, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt werden.
- Das Klever Stadtwappen wird nur für einen genau definierten Zweck zur Verfügung gestellt
- Kein kommerzieller Zusammenhang
- Der Grund für die Wappenführung muss im Interesse der Stadt Kleve liegen und das öffentliche Ansehen darf keinen Schaden nehmen