Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften beginnt um 05.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr. Für den Bereich der öffentlichen Vergnügungsstätten gelten die Zeiten von 01.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse können allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen erteilt werden.
Folgende Verkürzungen sind möglich:
- Für die Nächte Freitag/Samstag und Samtag / Sonntag auf 03.00 Uhr
- Für die Nächte vor den gesetzlichen Feiertagen (mit Ausnahme der stillen Feiertage) auf 03.00 Uhr
- Für die Nächte der übrigen Tage auf 02.00 Uhr
- In besonderen Einzelfällen, z.B bei Diskotheken und Nachtbars kann der Beginn der Sperrstunde auf 04.00 Uhr bzw. 05.00 Uhr festgesetzt werden.
Bei von den Gaststätten ausgehenden Beeinträchtigungen für Bürger ist während der allgemeine Dienstzeit der Fachbereich 32 - Sicherheit und Ordnung der Stadt Kleve, außerhalb der allgemeinen Dienstzeit die Polizei zu benachrichtigen.
Durch ordnungsbehördliche Verordnung wird der Beginn der Sperrzeit für folgende Nächte auf 03.00 Uhr festgesetzt:
- Tag der Arbeit von 30.04. zum 01.05.
- während der Kirmeszeit (Termine)
- Ortsteil Kleve: Samstag vor dem 1. Kirmessonntag bis einschl. 2. Kirmessonntag zum Montag
- Übrige Ortsteile: Von Samstag bis einschl. Dienstag zum Mittwoch
Durch ordnungsbehördliche Verordnung wird die Sperrstunde in folgenden Nächten aufgehoben:
- Sylvester vom 31.12. zum 01.01.
Während der Karnevalstage:
- von Donnerstag zum Freitag (Altweiber)
- von Sonntag zum Montag
- von Montag zum Dienstag