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Parkerleichterung für Ärzte

Als Ärztin oder Arzt können Sie Parkerleichterungen erhalten, wenn Sie im Rahmen Ihrer Praxis oder ambulanten medizinischen Versorgungseinrichtung regelmäßig Hausbesuche und/oder Notdiensteinsätze leisten.


Benötigte Dokumente

  • Bescheinigung der Ärztekammer über Ihre Niederlassung als Ärztin oder Arzt
  • Kopie des Fahrzeugscheins
  • Vermieterbescheinigung (nur für das Parken vor beziehungsweise in der Nähe der Praxis)
  • Bestätigung über die Teilnahme an der Rufbereitschaft oder dem Notdienst

Gebühren

  • erstmalige Ausstellung: 80,00€
  • Verlängerung (2 Jahre): 40,00€