Als Ärztin oder Arzt können Sie Parkerleichterungen erhalten, wenn Sie im Rahmen Ihrer Praxis oder ambulanten medizinischen Versorgungseinrichtung regelmäßig Hausbesuche und/oder Notdiensteinsätze leisten.
Benötigte Dokumente
- Bescheinigung der Ärztekammer über Ihre Niederlassung als Ärztin oder Arzt
- Kopie des Fahrzeugscheins
- Vermieterbescheinigung (nur für das Parken vor beziehungsweise in der Nähe der Praxis)
- Bestätigung über die Teilnahme an der Rufbereitschaft oder dem Notdienst
Gebühren
- erstmalige Ausstellung: 80,00€
- Verlängerung (2 Jahre): 40,00€