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Namensänderungen nach dem Bundesvertriebenengesetz und Angleichungserklärungen

Als Vertriebener oder Spätaussiedler können Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Bestandteile Ihres bisherigen Namens ablegen, wenn diese in Deutschland nicht üblich sind. Sie können auch die ursprüngliche Form eines abgewandelten Namens annehmen. Das trifft auf Namen zu, die je  nach dem Geschlecht oder dem Verwandschaftsverhältnis abgewandelt wurden.

Weiterhin können Sie auch deutschsprachige Formen Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Wenn es solche deutschsprachigen Formen nicht gibt, können Sie auch neue Vornamen annehmen.

Sofern Sie  verheiratet sind, können Sie auch einen  gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder Ihren Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen.


Benötigte Dokumente

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
  • Geburtsurkunde
  • Registrierschein
  • Spätaussiedlerbescheinigung (soweit vorhanden)
  • Vertriebenenausweis (soweit vorhanden)