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Leichenpass

Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird.

Stellen Sie bei der Verwendung des Online-Formulars sicher, dass Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion griffbereit und die AusweisApp2 gestartet haben.


Benötigte Dokumente

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls
  • Bescheinigung über die Einsargung


Gebühren

  • Verwaltungsgebühr für einen Leichenpass: 25,00€

Weitere Informationen

  • Bei Feuerbestattungen (bzw. Überführungen zu einem Krematorium) ist zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung über die Todesursache der unteren Gesundheitsbehörde notwendig.