Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird.
Stellen Sie bei der Verwendung des Online-Formulars sicher, dass Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion griffbereit und die AusweisApp2 gestartet haben.
Benötigte Dokumente
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls
- Bescheinigung über die Einsargung
Online-Formulare
Gebühren
- Verwaltungsgebühr für einen Leichenpass: 25,00€
Weitere Informationen
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Bei Feuerbestattungen (bzw. Überführungen zu einem Krematorium) ist zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung über die Todesursache der unteren Gesundheitsbehörde notwendig.