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Grundstücksteilung

Um ein bebautes Grundstück, ein Grundstück dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. 

Für die Genehmigung bedarf es eines förmlichen Antrags, über den die Bauaufsichtsbehörde entscheidet.

Bitte beachten Sie, dass durch die Teilung des Grundstücks keine Zustände entstehen dürfen, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen. Solche sind im Rahmen des Antragsverfahrens auszuräumen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen.

Antragsberechtigt ist regelmäßig die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des zu teilenden Grundstücks. Eine Ausnahme gilt für Käufer des abzutrennenden Grundstücksteils, wenn die Teilungserklärung der Eigentümer:innen im Kaufvertrag enthalten ist. Gibt es mehrere Grundstückseigentümer:innen, müssen alle dem Antrag auf Teilung des Grundstücks zustimmen.


Benötigte Dokumente

  • amtlicher Lageplan (2-fache Ausfertigung)
  • Bauzeichnungen (ggf.; 2-facher Ausfertigung)