Gleichzeitig mit dem Beginn einer selbstständigen Tätigkeit im stehenden Gewerbe, ist diese bei der Gewerbemeldestelle anzumelden. Auch Zweigniederlassungen und unselbstständige Zweigstellen müssen angemeldet werden.
Die Aufnahme, Änderung oder Aufgabe einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit muss bei der Gewerbestelle gleichzeitig angezeigt werden, in deren Zuständigkeitsbereich die Betriebsstätte, das heißt der Ort der Gewerbeausübung liegt. Das Gewerbe muss mit Beginn der Tätigkeit angemeldet werden, nicht im Voraus.
Wer ist anzeigepflichtig?*gemäß Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen
- Bei natürlichen Personen der Gewerbetreibende;
- Bei Personengesellschaften(z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter;
- Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).
Unter www.gewerbe.nrw können Sie online Ihre Gewerbemeldung einreichen und bestätigen lassen. Die Registrierung entspricht der lokalen Meldung und ist bundesweit gültig.
Online-Formulare
Fristen
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Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.
Gebühren
- Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sin: 26,00€
- Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind.: 33,00€
- Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00€
- Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden: 15,00€