Die Bauleitplanung ist zweistufig angelegt. Der Flächennutzungsplan bereitet die Regelung und Entwicklung der Bodennutzung vor. Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert die Festsetzungen des Flächennutzungsplanes. Das Planungsamt erteilt Planauskünfte und leitet das Verfahren bei eventuellen Planänderungen.
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